Folgende Positionen sind jedoch zu kürzen: ̶ 10.01.2024, 12.07.2024, 20.08.2024, 18.09.2024, 23.09.2024, 25.09.2024: Für die Prüfung der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, das Studium der Sach- und Rechtslage, die Lektüre der amtlichen Akten und die Vorbereitung der Berufungsverhandlung erscheinen 17 Stunden angemessen. Der fakturierte Aufwand von 22.5 Stunden wird um 5.5 Stunden gekürzt. ̶ 26.09.2024, 27.09.2024: Für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung inkl.