64 StGB soll der Täter nicht auf unbestimmte Zeit präventiv ein- resp. weggeschlossen, sondern durch gezielte Therapie befähigt werden, künftig straffrei zu leben. Die Kammer will den Beschuldigten denn auch nicht präventiv wegsperren, sondern ihm über die angeordnete stationäre therapeutische Massnahme einen Weg aus seiner schlechten Legalprognose und damit hin zu einem deliktsfreien Leben eröffnen.