Historie des Beschuldigten ist die Sozialgefährlichkeit des Beschuldigten als sehr hoch zu bezeichnen. In der Konsequenz überwiegt denn auch das Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft gegenüber den Freiheitsrechten des Beschuldigten. Soweit der Beschuldigte moniert, er werde die Freiheitsstrafe demnächst verbüsst haben und er habe bereits seine ganze Jugend in Massnahmen verbracht, sei daran erinnert, dass der vorzeitige Massnahmenantritt offenstand. Der Beschuldigte distanzierte sich von diesem, weil er sich sämtliche Optionen freihalten wollte. Das war sein gutes Recht. Mit med. pract.