Bezeichnend für das vom Beschuldigten ausgehende beträchtliche Gefahrenpotential ist überdies, dass die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) im April 2022 angehalten wurden, die Fachstelle Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern in das Risikomanagement einzubeziehen (pag. 128). Die Fachstelle Bedrohungsmanagement wird praxisgemäss nur beigezogen, wenn schwere Delikte gegen Leib und Leben zu befürchten sind. Nach dem Ausgeführten sind vom Beschuldigten keineswegs bloss Delikte geringen Gewichts zu erwarten.