83 dazu kommt noch die Gesamtgeldstrafe von 38 Tagessätzen betreffend Hinderung einer Amtshandlung. Von «Bagatellkriminalität» kann nicht die Rede sein. Der mit einer stationären therapeutischen Massnahme einhergehende Freiheitsverlust steht nicht in einem Missverhältnis zur Schwere der Anlasstaten. Nur am Rande und mit Blick auf die von Rechtsanwältin B._____