Es liegt eine eigentliche Deliktsserie an Einbruchdiebstählen vor, wobei der Beschuldigte zweimal auch Waffen (einen Karabiner und ein Sturmgewehr) entwendet und bei sich zu Hause aufbewahrt hat. Zumindest in ihrer Gesamtheit liegen nicht bloss geringfügige Straftaten vor, wie auch die dafür ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von 35 Monaten verdeutlicht;