_ steht der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nicht entgegen, dass es sich bei den Anlasstaten nicht um klassische Gewaltdelikte handelt. Der Beschuldigte delinquierte zwischen Mitte Oktober 2021 und Ende Januar 2022 sowie während seiner Flucht im Juni 2022 systematisch und in zahlreichen Fällen, teilweise in Mittäterschaft und jeweils unter Drogeneinfluss. Es liegt eine eigentliche Deliktsserie an Einbruchdiebstählen vor, wobei der Beschuldigte zweimal auch Waffen (einen Karabiner und ein Sturmgewehr) entwendet und bei sich zu Hause aufbewahrt hat.