Aufgrund des hohen Summenwerts in der PCL-R, ist mit einer Steigerung der Gewalt gegen Dritte im Sinne einer schweren physischen oder psychischen Schädigung mit «erhöhter Wahrscheinlichkeit» zu rechnen. Somit besteht ein sehr gewichtiges öffentliches Interesse an einer Sicherung und therapeutischen Behandlung des Beschuldigten. Entgegen den Vorbringen von Rechtsanwältin B.________ steht der Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme nicht entgegen, dass es sich bei den Anlasstaten nicht um klassische Gewaltdelikte handelt.