Abschliessend sei angemerkt, dass med. pract. C.________ entgegen den Behauptungen von Rechtsanwältin B.________ keine Hemmung äusserte, eine stationäre therapeutische Massnahme als Möglichkeit zu empfehlen. Er wies im Gutachten vom 29. November 2022 lediglich darauf hin, die Anordnung einer statio-