er ist in einer Negativspirale gefangen (pag. 2366). Ausserhalb der geschützten Umgebung der Justizvollzugsanstalt wird der Beschuldigte tagtäglich mit Herausforderungen konfrontiert sein, für deren Bewältigung er (noch) nicht über die erforderlichen internen Ressourcen und Fähigkeiten verfügt. Daher ist davon auszugehen, dass er in Freiheit schnell in alte Muster zurückfallen wird, d.h. Drogen konsumieren, seine dissozialen Einstellungen ausagieren und erneut straffällig werden wird, namentlich im Bereich der Beschaffungskriminalität.