Sie sind nicht in der Lage, ihm die dringend benötigte externe Unterstützung, Struktur und Kontrolle zu geben. Auch seine Verlobte kann, wie von med. pract. C.________ ausgeführt (pag. 2399 Z. 21 ff.), nicht als prosoziale Ressource angesehen werden. Jene ist (erst) 18- jährig, lebt in einem Hotel und wohnte der oberinstanzlichen Urteilseröffnung trotz gegenteiliger Ankündigung des Beschuldigten nicht bei (pag. 2382 Z. 25). Ferner hat der Beschuldigte keinen Schul- oder Berufsabschluss und keine realistische Perspektive, sich im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Er ist gegenwärtig (lediglich) in der Lage, wiederkehrende Verpackungs- und Faltarbeiten zu tätigen (pag.