_, ihr Mandant sei bereit, auf freiwilliger Basis ein stabiles Leben aufzubauen und eine Therapie zu beginnen, ist (auch) deshalb ein blosses Lippenbekenntnis. Der Beschuldigte zeigte in der Vergangenheit wiederholt, dass er seinen Worten keine Taten folgen lässt. So auch jüngst mit seiner Flucht aus der Sozialtherapie BB.________ der Stiftung BA.________ (die er gegenüber der Staatsanwaltschaft als «grosse Chance» anpries; eingehend E. VI.25.1 hiervor) und der erneuten einschlägigen Delinquenz während der Flucht. Wider die Beteuerungen des Beschuldigten, haben sich seine Verhältnisse in den letzten rund zwei Jahren legalprognostisch nicht (positiv) verändert;