Nicht nur dürfte er grosse Mühe haben, selbst einen geeigneten Therapeuten zu finden und die Therapie (langfristig) zu finanzieren, auch ist mit der Generalstaatsanwaltschaft davon auszugehen, dass der Beschuldigte den Bettel schmeissen wird, sobald er sich gezwungen sieht, über unangenehme Dinge zu sprechen. Er verkennt, dass auch eine freiwillige Therapie nur unter klaren Rahmenbedingungen funktionieren wird und nicht er derjenige sein wird, der die Spielregeln bestimmt. Der Beschuldigte beschönigt nicht nur eine freiwillige Therapie, sondern unterschätzt auch die Herausforderungen eines Lebens in Freiheit. Obwohl er die mit