C.________ erachtet die Kammer nur eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB für zielführend, um die den Anlasstaten zugrundeliegenden schweren psychischen Störungen zu behandeln und künftige, mit ihr im Zusammenhang stehende Straftaten zu vermeiden. Med. pract. C.________ legte eingehend und überzeugend dar, dass und weshalb der Beschuldigte eines «stationären, hochstrukturierten und multiprofessionellen Settings» resp. einer engmaschigen und hochintensiven Betreuung durch die drei Säulen Arbeitsagogik, Soziotherapie und Psychotherapie bedarf, wie er sie nur im Rahmen einer stationären therapeutischen Massnahme erhalten kann.