Der Beschuldigte antwortete an der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 30. Januar 2023 auf Frage, wie er sich dazu äussere, dass med. pract. C.________ eine stationäre therapeutische Massnahme empfehle: «Eine Massnahme gemäss Artikel 59 finde ich sehr rabiat» (pag. 977 Z. 748 f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung meinte er, er könne die Empfehlung von med. pract. C.________ nicht nachvollziehen. Er habe das Leben, welches er draussen geführt habe, verabscheut. Er habe durch die zwei Jahre «Isolation» Distanz zu seinem bisherigen Leben gefunden. Es sei wichtig, dass sein soziales Umfeld für ihn da sei und er einen geregelten Tagesablauf habe (pag. 2132 Z. 34 ff.).