in einer Wohngruppe an seinen sozialen Kompetenzen arbeiten und den Umgang mit alltäglichen Schwierigkeiten lernen sowie sich intensiv psychotherapeutisch mit seinen deliktfördernden Persönlichkeitsmerkmalen und «Mustern» auseinandersetzen. Das sei ein wesentlicher Unterschied und Vorteil gegenüber einer ambulanten Massnahme (pag. 2400 Z. 33 ff.). Es sei völlig unrealistisch, in einem ambulanten Setting eine vergleichbare Therapie auf einem ähnlichen Niveau zu finden (pag. 2404 Z. 8 f.). Der Beschuldigte antwortete an der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 30. Januar 2023 auf Frage, wie er sich dazu äussere, dass med.