Selbst wenn die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehme, verbleibe ein Selbstbehalt von zehn Prozent. Bei einer hochintensiven Therapie, wie sie beim Beschuldigten erforderlich sei, komme ein «ganz schönes Sümmchen» zusammen. Der Beschuldigte habe keine Vorstellung, wie er für dieses aufkommen wolle (pag. 2403 Z. 32 ff.). Hinsichtlich seiner Empfehlung im Gutachten vom 29. November 2022, eine allfällige stationäre therapeutische Massnahme im Massnahmenzentrum St. Johannsen zu vollziehen, ergänzte med. pract.