Er überschätze das Angebot an forensisch tätigen Therapeuten und unterschätze die Kosten. Das Angebot an ambulant forensisch tätigen Therapeuten sei überschaubar (pag. 2396 Z. 42 ff.; pag. 2404 Z. 11 ff.), weshalb er Mühe haben werde, einen Therapeuten zu finden, der gewillt sei, mit ihm an seiner schweren psychischen Störung zu arbeiten (pag. 2404 Z. 13 ff.). Zudem seien die Krankenkassen erfahrungsgemäss nicht bereit, über Jahre für eine hochintensive forensische Therapie aufzukommen. Selbst wenn die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehme, verbleibe ein Selbstbehalt von zehn Prozent.