Wie aus dem Vollzugsverlaufsbericht der JVA Z.________ vom 11. September 2024 hervorgehe, könne der Beschuldigte wiederkehrende Arbeiten gut meistern. Sobald jedoch Probleme auftauchten und kreative Lösungen gefragt seien, falle er in alte Verhaltensmuster zurück, d.h. werde laut und äussere sich abschätzig. Es seien jedoch genau solche Situationen, die den Beschuldigten «draussen» erwarteten – und zwar jeden Tag (pag. 2403 Z. 21 ff.). Der Beschuldigte habe völlig unrealistische Vorstellungen an eine freiwillige Therapie. Er überschätze das Angebot an forensisch tätigen Therapeuten und unterschätze die Kosten.