Im Ergänzungsbericht vom 9. Januar 2023 bestätigte med. pract. C.________, eine ambulante strafbegleitende Therapie reiche in keinem Fall aus, um die dissoziale Persönlichkeitsstörung mit hohen psychopathischen Anteilen zu korrigieren. Für die Behandlung einer tief verwurzelten Persönlichkeitsstörung sei ein stationäres, hochstrukturiertes und multiprofessionelles Setting erforderlich. Nur eine konsequente und über Jahre angelegte Behandlung könne überhaupt die Voraussetzungen bieten, das aus der Persönlichkeitsstörung resultierende hohe Rückfallrisiko zu senken (pag. 1739). An dieser Empfehlung hielt med. pract. C.________ an der Berufungsverhandlung fest.