tisch mit ihm arbeiten zu können, bereits deutlich günstiger als noch zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens von med. pract. C.________ vom 29. November 2022. Insgesamt gehen die Erfolgsaussichten trotz der latenten Unsicherheit über eine lediglich vage, theoretische Erfolgsmöglichkeit hinaus. Weil die Therapierbarkeit des Beschuldigten letztlich erst nach einem entsprechenden Versuch zuverlässig abgeschätzt werden kann und angesichts der jeder Behandlungsprognose innewohnenden Unsicherheiten, ist zumindest die vollzugsrechtliche Basis zu schaffen, dem Beschuldigten eine Therapiemöglichkeit zu eröffnen, um sein Rückfallrisiko zu senken.