Insbesondere aktuellere Forschungsergebnisse weisen jedoch darauf hin, dass sich die Annahme einer Unbehandelbarkeit oder gar einer Verschlechterung durch Therapie nicht (mehr) aufrechterhalten lässt (HAUSER/HOLLERBACH/HABERMAYER, a.a.O.). Wenngleich die dissoziale Persönlichkeitsstörung mit hohen psychopathischen Anteilen nicht heilbar sein dürfte, besteht Hoffnung, dass der Beschuldigte innerhalb eines mehrjährigen Behandlungszeitraums gelernt hat, sozialverträglich mit seiner Psychopathie zu leben. Das genügt für die Bejahung der Eignung einer stationären therapeutischen Massnahme im Sinne von Art.