Wie von med. pract. C.________ und unter E. VI.22 hiervor ausgeführt, sind Täter mit einer dissozialen Persönlichkeitsstörung einer Therapie gegenüber sehr häufig ablehnend eingestellt. Die fehlende Therapiebereitschaft und Störungseinsicht gehört zu ihrem Krankheitsbild, weshalb sie zunächst durch eine (aufgezwungene) Therapie dazu zu befähigen sind, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob sie sich einer Behandlung unterziehen wollen oder nicht.