2402 Z. 15 ff.). Der Beschuldigte antwortete an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf Frage nach seiner Therapiemotivation, dies sei für ihn ein sehr heikles Thema, weil er nicht viele gute Erfahrungen gemacht habe. Oft habe es nicht gepasst. Wenn er eine Therapie mache, dann wolle er schauen, ob die Person zu ihm passe oder nicht. Es sei eine langwierige Arbeit, weshalb er nicht eine beliebige Person zugewiesen erhalten möchte (pag. 2131 Z. 31 ff.). Auf Nachfrage der Gerichtspräsiden-