Er sei optimistischer als noch vor zwei Jahren und es gebe durchaus Ansätze, dass mit dem Beschuldigten gearbeitet werden könne. Wenngleich es harzig werde, sei denkbar, dass die stationäre therapeutische Massnahme nicht, wie ursprünglich angenommen, um fünf Jahre verlängert werden müsse, sondern lediglich um zwei bis drei Jahre, um die erforderlichen Progressionsstufen zu durchlaufen (pag. 2398 Z. 32 ff.). Andererseits erklärte med.