im Bericht vom 9. Januar 2023 (pag. 1739). An der Berufungsverhandlung zeigte er sich hingegen zuversichtlicher. Einerseits führte er aus, aufgrund der nunmehr mehrjährigen Suchtmittelabstinenz seien die Voraussetzungen, um mit dem Beschuldigten therapeutisch zu arbeiten, «deutlich günstiger» als zur Zeit der Explorationsgespräche (pag. 2397 Z. 29 ff.); obendrein sei Suchtmittelabstinenz ein Aufnahmekriterium des von ihm empfohlenen Massnahmenzentrums St. Johannsen (pag. 2400 Z. 24). Er sei optimistischer als noch vor zwei Jahren und es gebe durchaus Ansätze, dass mit dem Beschuldigten gearbeitet werden könne.