1684). Erschwerend komme hinzu, dass der Beschuldigte an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Anteilen leide, wobei er die problematischen Persönlichkeitsanteile als ich-synton erlebe, was zu einem fehlenden Leidensdruck führe. Ein authentischer Wille zur Verhaltensänderung sei nicht erkennbar, die aktuell gezeigte Motivation scheine vordergründig und nicht intrinsisch. Ein Therapie- resp. Lernerfolg sei daher nicht nach dem zuvor angegebenen, allgemeinen Niveau zu erwarten (pag.