Zum anderen stelle sich die Frage, ob das hohe Ausgangsrisiko durch eine stationäre therapeutische Massnahme überhaupt so weit gesenkt werden könne, dass vom Beschuldigten keine erhöhte Gefahr mehr für weitere Straftaten ausgehe. Davon ausgehend, dass beim Beschuldigten im Fünfjahreszeitraum eine Rückfallwahrscheinlichkeit von 76 % resp. im Zwölfjahreszeitraum von 87 % bestehe, und unter Berücksichtigung einer Effektstärke von 0.34 für forensische Therapien, sei nicht zu erwarten, dass das Restrisiko innerhalb von fünf Jahren so weit reduziert werden könne, dass vom Beschuldigten keine weiteren Delikte mehr zu erwarten seien.