26.5 Verhältnismässigkeit einer stationären therapeutischen Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen 26.5.1 Eignung Die zwei beim Beschuldigten diagnostizierten psychischen Störungen weisen laut med. pract. C.________ eine sehr unterschiedliche Erfolgsrate bezüglich der jeweils empfohlenen Therapie auf. Betreffend die diagnostizierte Suchterkrankung resp. Abhängigkeit von Alkohol, Benzodiazepine, Cannabis und Kokain gebe es gute Behandlungsmöglichkeiten. Obgleich die Behandelbarkeit verhältnismässig