______ an der Berufungsverhandlung erwähnten Replikationsstudie von Prof. Endrass noch Bestand hat, und insbesondere unter Berücksichtigung, dass der Beschuldigte seit der Begutachtung keine Therapie aufgenommen hat, um an seinen schweren psychischen Störungen zu arbeiten und prosoziale Lösungsstrategien zu erarbeiten, besteht weiterhin die hohe Wahrscheinlichkeit, dass er in Freiheit psychotrope Substanzen konsumieren und seine dissozialen Einstellungen ausagieren und dabei physische oder psychische Gewalt gegen Dritte anwenden wird, möglicherweise auch unter Zuhilfenahme von Waffen. Mit Blick auf die Kritik von Rechtsanwältin B.________ sei angemerkt, dass med.