2385 Z. 27 ff.). Die Verhältnisse des Beschuldigten haben sich seit der Begutachtung durch med. pract. C.________ legalprognostisch nicht (positiv) verändert: Er erfüllt nach wie vor das Konstrukt eines Psychopathen, er dürfte in Freiheit in den Drogenkonsum und damit verbunden in die Beschaffungskriminalität zurückfallen, er hat seine Trauma nicht aufgearbeitet, er neigt noch immer zu Verantwortungsdelegation, er hat keine klare Zukunftsperspektive und kaum Möglichkeiten, seinen sozialen Status legal zu stabilisieren (eingehend E. VI.26.5.2 hiernach). Die in den Vollzugsverlaufsberichten der JVA Z.________ vom 12. September 2023 und 11. September