Ich würde lügen, wenn ich sagen würde, dass es bei niemandem ein Risiko gibt. Fakt ist, dass ich damit abschliessen will» (pag. 2132 Z. 9 ff.). Er sei auf einem guten Weg (pag. 2132 Z. 42 ff.). An der Berufungsverhandlung betonte er, in den vergangenen zwei Jahren habe sich sehr viel verändert; auch betreffend seine Entwicklung und Reife (pag. 2384 Z. 6 ff.). Die im Strafregisterauszug vom 12. September 2024 vermerkten acht Urteile habe er als Jugendlicher begangen. Ungeachtet dessen, dass er sich dafür teilweise nach Erwachsenenstrafrecht habe verantworten müssen, sei er im Kopf noch ein Jugendlicher gewesen (pag. 2385 Z. 27 ff.).