Vorliegend dürfe nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich der Beschuldigte seinen Drogenkonsum bereits im Alter von zehn Jahren dadurch finanziert habe, dass er Leute ausgenommen habe, wobei er die Ausweise seiner Opfer fotografiert und gedroht habe: «Wenn du zur Polizei gehst, kommen wir vorbei» (siehe dazu auch pag. 1593). Ungünstig seien ferner die psychopathischen Züge, d.h. das fehlende Mitgefühl für andere, und die Verantwortungsdelegation, d.h. dass Entschuldigungen für eigenes (Fehl- )Verhalten im Aussen gesucht werden.