Diebstahls eines Karabiners und eines Sturmgewehrs führte med. pract. C.________ an der Berufungsverhandlung aus, er erachte das Wiederholungsszenario weiterhin als am wahrscheinlichsten, eine Verschlechterung könne jedoch nicht ausgeschlossen werden. Seine Erfahrung zeige, dass häufig der Zufall darüber entscheide, ob eine Waffe eingesetzt werde oder nicht, d.h. ob schwerere Taten als die Anlasstaten begangen werden. Vorliegend dürfe nicht ausser Acht gelassen werden, dass sich der Beschuldigte seinen Drogenkonsum bereits im Alter von zehn Jahren dadurch finanziert habe, dass er Leute ausgenommen habe, wobei er die Ausweise seiner Opfer fotografiert und gedroht habe: