Aus therapeutischer Sicht heisse es: «Wer seine Traumata nicht aufarbeitet, ist gezwungen, sie zu wiederholen». Der Beschuldigte habe an der Berufungsverhandlung als Erklärung/ Entschuldigung für sein Fehlverhalten angegeben, seine Jugend sei nicht die beste gewesen. Weil er die in seiner Kindheit erlebte und ausgeübte Gewalt nicht aufgearbeitet habe, sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich dieses Muster wiederhole (pag. 2399 Z. 32 ff.). Bezugnehmend auf den HCR-20 V3 und die rechtskräftigen erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz resp. Diebstahls eines Karabiners und eines Sturmgewehrs führte med.