Daher könne «vielleicht» angenommen werden, dass die dem Beschuldigten gestellte Legalprognose «etwas günstiger» ausfalle als noch im Gutachten vom 29. November 2022 angenommen, d.h. dass das Rückfallrisiko «etwas niedriger» sein könnte als die erwähnten 76 % im Fünfjahreszeitraum resp. 87 % im Zwölfjahreszeitraum (pag. 2398 Z. 43 ff.). Gleichwohl sei noch immer von einer hohen Rückfallgefahr auszugehen (pag. 2399 Z. 13 ff.). Aus therapeutischer Sicht heisse es: «Wer seine Traumata nicht aufarbeitet, ist gezwungen, sie zu wiederholen».