betreffend den VRAG-R, Prof. Endrass habe im Mai 2024 eine in der Schweiz durchgeführte, aber noch nicht publizierte Replikationsstudie vorgestellt. Bei dieser sei das Rückfallrisiko etwas niedriger ausgefallen als bei der von Prof. Rettenberg in Deutschland durchgeführten Studie, welche ähnliche Zahlen gefunden habe wie die nordamerikanische Originalstudie. Daher könne «vielleicht» angenommen werden, dass die dem Beschuldigten gestellte Legalprognose «etwas günstiger» ausfalle als noch im Gutachten vom 29. November 2022 angenommen, d.h. dass das Rückfallrisiko «etwas niedriger» sein könnte als die erwähnten 76 % im Fünfjahreszeitraum resp. 87 % im Zwölfjahreszeitraum (pag.