1721) und vier Sitzungen im Jahr 2022 (12. Mai 2022 bis 2. Juni 2022; pag. 1721). Von einer anhaltenden konstanten Therapiebereitschaft und tragfähigen therapeutischen Beziehung könne angesichts von sechzehn Sitzungen in zwei Jahren nicht gesprochen werden. Die Schwere der beim Beschuldigten vorliegenden psychischen Störung setze eine intensive Behandlungsbereitschaft über mehrere Jahre voraus (pag. 1738 f.). An der Berufungsverhandlung ergänzte med. pract. C.________ betreffend den VRAG-R, Prof. Endrass habe im Mai 2024 eine in der Schweiz durchgeführte, aber noch nicht publizierte Replikationsstudie vorgestellt.