71 Hafterleichterung, möglicherweise auch dazu, sich dem therapeutischen Setting durch Entweichen zu entziehen. Wenngleich K.________ eine mindestens moderate Therapiefähigkeit im Sinne von Veränderungsmotivation beschreibe, müsse die therapeutische Erreichbarkeit des Beschuldigten unverändert in einem kritischen Licht gesehen werden. Die Einschätzung von K.________ stütze sich auf lediglich zwölf Sitzungen im Jahr 2021 (18. Januar 2021 bis 3. Mai 2021; pag. 1721) und vier Sitzungen im Jahr 2022 (12. Mai 2022 bis 2. Juni 2022;