, an der Einschätzung im Gutachten vom 29. November 2022 ändere auch der eher wohlwollend abgefasste Therapieverlaufsbericht der Fachpsychologin für Psychotherapie K.________ vom 6. Dezember 2022 nichts. Die vom Beschuldigten jener gegenüber geäusserte Therapiemotivation diene wahrscheinlich nur dem Zweck der