Die Rückfallwahrscheinlichkeit bezüglich weiterer schwerer Delikte sei im Vergleich zu Alters- und Rechtsgenossen um den Faktor Zwei bis Drei erhöht. Die Wahrscheinlichkeit sei gross, dass der Beschuldigte ausserhalb eines gut strukturierten Rahmens einer Vollzugs- resp. Massnahmeninstitution erneut in sein bisheriges delinquentes Verhaltensmuster zurückfalle. Er werde mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder psychotrope Substanzen konsumieren, seine dissozialen Einstellungen ausagieren sowie physische oder psychische Gewalt gegen Dritte anwenden, zukünftig möglicherweise mit Hilfe von Waffen.