im Gutachten vom 29. November 2022 fest, der bisherige Verlauf der Jugendmassnahmen zeige keinen günstigen Verlauf und müsse als gescheitert angesehen werden. Gegenwärtig zeichne sich eine eher negative Entwicklung ab. Aus der aktuarischen und dynamischen Risikobeurteilung resultiere ein deutlich erhöhtes Risiko, dass der Beschuldigte zukünftig erneut ähnliche oder noch gravierendere Delikte begehe. Die Prognose sei insbesondere dadurch belastet, dass der Beschuldigte das Konstrukt eines Psychopathen erfülle. Die Rückfallwahrscheinlichkeit bezüglich weiterer schwerer Delikte sei im Vergleich zu Alters- und Rechtsgenossen um den Faktor Zwei bis Drei erhöht.