die protektiven Faktoren sehr schlecht ausgeprägt. Insbesondere die unterstützenden Umweltfaktoren seien sehr schlecht ausgebildet und internale Faktoren (d.h. Ressourcen, welche der Beschuldigte selber mitbringe) seien nahezu nicht vorhanden. Dies sei bedeutsam, falls das Gericht eine therapeutische Massnahme anordne. Weil der Beschuldigte eigene Schutzfaktoren nur in völlig unzureichendem Ausmass mitbringe, müssten ihm für einen positiven (Vollzugs-)Verlauf und eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft umfangreiche und unterstützende Angebote von aussen zur Seite gestellt werden.