Der Beschuldigte tendiere zu impulsivem, unüberlegtem Verhalten und sei nicht zu einer Perspektivenübernahme in der Lage. Seine gesamte Handlungsmotivation entspringe der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung (pag. 1679). Seine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Merkmalen habe dazu geführt, dass Dritte negative Konsequenzen erdulden mussten (pag. 1666). Wider die Vorbringen von Rechtsanwältin B._