1652, wonach die Suchtmittelerkrankung in einem engen kausalen Zusammenhang mit dem kriminellen Verhalten steht). Aus dem Gutachten geht implizit hervor, dass die Taten der indirekten Beschaffungskriminalität zuzuordnen sind sowie unter Drogeneinfluss und Suchtdruck begangen worden (pag. 1642 ff.). Die konsumierten psychotropen Substanzen hätten die Hemmschwelle für deliktische Handlungen herabgesetzt (pag. 1649) und die dissozialen Persönlichkeitseigenschaften des Beschuldigten verstärkt (pag. 1666), die wiederum zu einer erhöhten Bereitschaft für normwidriges Verhalten führten (pag.