Der Beschuldigte antwortete an der staatsanwaltlichen Schlusseinvernahme vom 30. Januar 2023 eher ausweichend auf die Frage, was er dazu sage, dass bei ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Merkmalen sowie eine Psychische und Verhaltensstörung durch Suchtstoffe diagnostiziert wurden und diese als sehr schwer eingestuft werden. Er erklärte, gewisse Sachen könne er verstehen und nachvollziehen. Bei gewissen Sachen fühle und handle er anders als andere Menschen (pag. 976 Z. 688 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er aus, ihm sei auch ohne Gutachten klar, «gewisse Defizite» zu haben (pag. 2131 Z. 12 f.).