26. Erwägungen der Kammer 26.1 Schwere psychische Störung Med. pract. C.________ diagnostizierte dem Beschuldigten im Gutachten vom 29. November 2022 eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Merkmalen nach ICD-10 F60.2 sowie eine Psychische und Verhaltensstörung durch Suchtstoffe resp. ein Abhängigkeitssyndrom durch multiplen Substanzgebrauch (Alkohol, Benzodiazepine, Cannabis, Kokain und Nikotin) nach ICD-10 F19.2 (pag. 1636 ff., pag. 1641 f., pag. 1691), wobei der Beschuldigte gegenwärtig abstinent in einer geschützten Umgebung lebe (pag.