Besonders hinzuweisen ist dabei auf die dem Strafbefehl vom 25. August 2017 zugrundeliegende Tätlichkeit. Nachdem der damals 16-jährige Beschuldigte nach einem begangenen Ladendiebstahl vom Ladenüberwacher verfolgt und festgehalten wurde, verpasste er diesem eine Kopfnuss und traf ihn an der rechten Wange (pag. 1192).