Mangels Vorliegens einer schriftlichen Urteilsbegründung ist der Kammer nicht bekannt, ob das Kreisgericht Werdenberg- Sarganserland die Hauptanklage- oder die Eventualanklagesachverhalte als erstellt erachtet hat. Dies spielt letztlich keine Rolle, weil der Beschuldigte gegenüber seinem Bekannten wie auch seiner Ex-Freundin körperliche Gewalt ausübte. Neben den im Strafregisterauszug vom 12. September 2024 aufgeführten Vorstrafen sind folgende jugendstrafrechtlichen Verurteilungen aktenkundig (pag. 1189 ff.): ̶ Strafbefehl der Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12.05.2017