eingehend E. V.20.6.1 hiervor). Namentlich verurteilte ihn das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland am 4. Mai 2022 u.a. wegen Tätlichkeiten (mehrfach). Der Beschuldigte soll – laut Hauptanklage – am 1. August 2020 einen Bekannten gepackt, unvermittelt zweimal geschlagen und im Nackenbereich getroffen haben (pag. 1374); gemäss Eventualanklage soll er den Bekannten an den Schultern gepackt und mit beiden Händen weggestossen haben (pag. 1375). Weiter soll er – laut Hauptanklage – am 5. Oktober 2020 seiner Ex-Freundin während einer Zugfahrt den Kiefer zusammengedrückt sowie jene in aggressiver Art gepackt und zu sich herangezogen haben.